Geschäftsgegenstand ist die Vermittlung von Umzugsleistungen. Der Umzugsmakler holt im Auftrag und nach Maßgabe des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen Angebote für Umzugsleistungen ein. Diese Angebote werden nur von ordentlichen, nach wirtschaftlichen Kriterien arbeitenden Unternehmen eingeholt. Die Vermittlungstätigkeit endet mit der Erteilung des Umzugsauftrags durch den Kunden an eines der Unternehmen, von denen Angebote eingeholt wurden.
Umzugsvertrag
Ein Umzugsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem durch ihn beauftragten Umzugsunternehmen abgeschlossen.
Haftung
Eine Haftung sowohl für die Richtigkeit der Kundenangaben, als auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Umzugsleistungen durch das beauftragte Unternehmen ist für den Umzugsmakler ausgeschlossen.
Kosten
Die Vermittlung von Umzugsleistungen ist für den Kunden kostenlos!
Aufwandsentschädigung
Eine Aufwandsentschädigung wird nur fällig, wenn der Kunde ein nicht durch den Umzugsmakler vermitteltes Umzugsangebot annimmt.
Anerkennung der AGB
Mit der Erteilung des Auftrages zur Einholung von Umzugsangeboten erkennt der Kunde diese AGB an.